Dürre: Lettlands Landwirten wird geholfen

Der Landwirtschaftsminister der Republik Lettland, Janis Duklavs, konnte noch vor dem Wochenende "seinen" Landwirten eine positive Entscheidung im Puncto Geld überbringen.

L-infos / Riga - Das lettische Landwirtschaftsministerium hat in diesem Sommer wiederholt an die Europäische Kommission mit einem Vorschlag appelliert, den lettischen Landwirten zu erlauben, einen größeren Vorschuss für die einheitliche Flächenzahlung zu zahlen, zumindest mehr, als die Verordnung vorsieht. Wie es scheint, hatte der lettische Landwirtschaftsminister, Janis Duklavs (unser Foto), jetzt Erfolg.

Die höheren Vorauszahlungen sind notwendig, um die finanziellen Schwierigkeiten der Landwirte zu verringern, die durch die übermäßige Dürre in diesem Sommer und die ungünstigen Bedingungen für die Landwirtschaft in ganz Lettland verursacht wurden. Am 1. Oktober beschloss die Europäische Kommission, von den üblichen Regeln für die Zahlung von Vorschüssen abzuweichen und mehreren Mitgliedstaaten, einschließlich Lettland, die Zahlung von höhere Vorschüsse zu gewähren. Somit zahlt der Dienst für die Unterstützung des ländlichen Raums in Lettland/Riga ab dem 16. Oktober die Vorauszahlung für die erste Flächenzahlung und zahlt dann eine Vorabzahlung an ökologische Betriebe und Gebiete mit natürlichen oder anderen spezifischen Einschränkungen.

Wie das lettische Landwirtschaftsministerium in Riga mitteilte, erhalten Landwirte 70 Prozent der Zahlungen und 85 Prozent der Zahlungen mit natürlichen oder anderen spezifischen Auflagen sowie 85 Prozent der Bio-Zahlung.

Die Finanzierung der einheitlichen Zahlungen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr hat sich um 10% erhöht, und der Vorfinanzierungssatz wird bei rund 78 EUR /Hektar liegen, wovon 70% im Voraus ausgezahlt werden, was etwa 55 EUR /Hektar bedeutet. Die Raten für Gebiete mit natürlichen oder anderen spezifischen Zwängen sowie für ökologische Betriebe werden in diesem Jahr unverändert bleiben.

Die Zahlung von Vorschüssen erfolgt progressiv. Die Zahlungen werden zunächst an die Betriebsinhabern derjenigen Betrieben ausgezahlt, deren Prüfung der Fördervoraussetzungen abgeschlossen ist.

Zurück