Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen werden in Lettland zum 1. April aufgehoben

Lettlandinfos - Da die Inzidenz von Co.vid-19 in Lettland abnimmt, werden die derzeitigen epidemiologischen Sicherheitsmaßnahmen ab dem 1. April 2022 in Lettland aufgehoben. Einige der Sicherheitsbestimmungen werden allerdings in den Bereichen, in denen ein besonders hohes Infektionsrisiko besteht, bestehen bleiben.  Die Rechte von Dienstleistern und Arbeitgebern zur Selbstbewertung von Risiken und zur Festlegung epidemiologischer Sicherheitsanforderungen wurden zum 1. April erweitert.

Ab dem 1. April können auch nicht gegen Covid-19 geimpfte Personen Arbeiten vor Ort verrichten.  Gleichzeitig behält der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitserfüllung im Betrieb oder in der Einrichtung nur für Personen mit gültigem Covid-19-Impf- oder Genesungsausweis zu organisieren.
Mitarbeiter, die direkten Kundenkontakt haben, müssen in medizinischen Einrichtungen und Gefängnissen gegen Covid-19 geimpft werden.  In Bildungseinrichtungen benötigen Mitarbeiter, die direkten Kontakt zu Lernenden haben, bis Ende dieses Schuljahres einen Covid-19-Impf- oder Genesungsnachweis.

Verwendung von medizinischen Masken und FFP2-Atemschutzmasken

Nach dem 1. April ist die Verwendung von medizinischen Masken oder FFP2-Atemschutzmasken ohne Ventil in medizinischen und sozialen Einrichtungen sowohl für Besucher als auch für Mitarbeiter erforderlich.
Medizinische Masken oder FFP2-Atemschutzmasken ohne Ventil sind auch weiterhin im öffentlichen Verkehr erforderlich, mit Ausnahme von Taxis und anderen gewerblichen Personenbeförderungen mit einem Auto.
An anderer Stelle sind Masken oder Atemschutzgeräte nicht erforderlich;  Gleichzeitig kann der Dienstleister oder Arbeitgeber die Notwendigkeit der Verwendung von Masken oder Atemschutzgeräten anfordern.

Quarantäneanforderungen überarbeitet

Ab dem 1. April müssen nur noch Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten, die in medizinischen und sozialen Einrichtungen tätig sind, vor Aufnahme der Tätigkeit eine häusliche Quarantäne einhalten oder einen Covid-19-Test durchführen. Andere haben diese Sicherheitsmaßnahme nicht, müssen aber eine Woche lang FFP2-Atemschutzgeräte ohne Ventil tragen.

WICHTIG: Reise- und Covid-19-Bescheinigungen

Bei der Einreise nach Lettland aus der Europäischen Union, Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und Großbritannien müssen Personen keine Covid-19-Bescheinigungen oder Covid-19-Tests vorlegen.  Bei der Einreise aus Drittstaaten wird die Vorlage einer Bescheinigung oder eines negativen Covid-19-Tests vor der Einreise aufrechterhalten.

Durchführung von staatlich bezahlten Covid-19-Tests

Ab dem 1. April werden staatlich bezahlte professionelle Antigentests zum Nachweis von Covid-19 breiter eingesetzt.  Der Person wird eine Testbescheinigung und bei positiven professionellen Antigentestergebnissen auch eine Covid-19-Genesungsbescheinigung ausgestellt.
Staatlich bezahlte PCR-Tests werden nur nach ärztlicher Überweisung durchgeführt, wenn ein erhöhtes Risiko besteht oder das Testergebnis den Behandlungsverlauf beeinflusst (bei Senioren, vor Operationen oder Krankenhausaufenthalten, bei Gesundheits- und Sozialarbeitern).  Den Bürgerinnen und Bürgern bleibt die Möglichkeit, selbst bezahlte PCR-Tests durchzuführen.
Screening-Tests zur rechtzeitigen Verhinderung großflächiger Ausbrüche werden in medizinischen Einrichtungen, sozialen Einrichtungen, Gefängnissen und Sonderbildungseinrichtungen fortgesetzt.

Die Deutsche Botschaft erklärt folgendes: Einreise nach Lettland

Bitte beachten Sie, dass die Pandemie-Lage dynamisch ist und sich Vorschriften ggfls. kurzfristig ändern können. Informieren Sie sich daher vorab über die geltenden Einreisebestimmungen auf der Webseite des lettischen Außenministeriums

Einreise nach Deutschland

Lettland gilt seit dem 03.03.2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet, dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern, beachten sie daher die geltenden Vorschriften und beobachten sie die weiteren Entwicklungen. Weitere Informationen finden Sie hier

Deutsche Botschaft gibt wichtige Infos

Wer sich  ausführlich über die neuesten Covid-19-Bestimmungen in Deutschland und Lettland (dies gilt auch für andere Länder) sollte sich auf der Website der Deutschen Botschaften - in unserem Falle in der Deutschen Botschaft in Riga - informieren. Die am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten, wie auch viele wichtige Links, findet man HIER   

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