Größere Bargeldmengen an Lettlands Grenzen anmelden

Wenn man beim Überschreiten der lettischen Grenze mehr als 10.000 Euro Bargeld mitführt, gibt es Sonderregelungen, die man einhalten sollte.

L-INFOS/LV/SRS/fr - Ab 1. Juli wird der Bargeldtransfer nicht nur an den Außengrenzen Lettlands schärfer kontrolliert, sondern auch an den Innengrenzen.

Dies wird durch die Änderungen des Gesetzes über die Bargelderklärung an der Staatsgrenze geregelt, die am 1. Juli in Kraft getreten ist.

Die Beamten der lettischen Steuer- und Zollpolizei des Staatlichen Finanzamtes (SRS), die für den Bargeldtransfer in Lettland zuständig sind, werden ab sofort nicht nur die Bargeldmenge der Einreisenden an den Außengrenzen, sondern auch an der lettischen Grenze zu Litauen und Estland überwachen. Dies erfolgt auf der Grundlage der verfügbaren Risikoinformationen, in denen der SRS erläutert wird.

Eine natürliche Person, die beim Überschreiten der lettischen Staatsgrenze Bargeld in Höhe von 10.000 Euro mitführt, muss auf Ersuchen des Beamten der zuständigen Behörde das Formular für die Bargelderklärung ausfüllen und die Echtheit der übermittelten Informationen bescheinigen.

Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht (die beim Überschreiten der Staatsgrenze nach oder aus Lettland eingeführt wurde) wird eine Geldbuße in Höhe von 20% des zu meldenden Betrags verhängt.

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